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Gebühren für die Benutzung des Busbahnhofs Posen Main

/Netto-Gebührenwert/

1.1. Gebühr für die Einfahrt - für die ersten 100 Einfahrten pro Monat

31,49 zł

1.2. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 1.1. für Einfahrten:
zwischen 101 und 200 Einfahrt pro Monat

20%

1.3. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 1.1. für Einfahrten:
zwischen 201 und 400 Einfahrt pro Monat

25%

1.4. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 1.1. für Einfahrten:
zwischen 401 und 600 Einfahrt pro Monat

40%

1.5. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 1.1. für Einfahrten:
zwischen 601 und 1000 Einfahrt pro Monat

55%

1.6. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 1.1. für Einfahrten:
zwischen 1001 und 1400 Einfahrt pro Monat

70%

1.7. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 1.1. für Einfahrten:
zwischen 1401 und 2000 Einfahrt pro Monat

85%

1.8. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 1.1. für Einfahrten:
mehr als 2000 Einfarten pro Monat

90%

2.1. Gebühr für die Einfahrt - für die ersten 100 Einfahrten pro Monat

34,16 zł

2.2. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 2.1. für Einfahrten:
zwischen 101 und 200 Einfahrt pro Monat

10%

2.3. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 2.1. für Einfahrten:
zwischen 201 und 300 Einfahrt pro Monat

15%

2.4. Handelsrabatt auf die jeweilige Gebühr 2.1. für Einfahrten:
mehr als 300 Einfarten pro Monat

25%

3.1. Gebühr für vereinbarte Einfahrt

66,98 zł

4.1. Gebühr für die unberechtigte Einfahrt

300

4.2. Gebühr für Verstöße gegen Ordnung und Nutzungsregeln des Bahnhofs

150 zł

4.3. Verunreinigung des Bahnhofsgeländes mit Betriebsflüssigkeiten
oder anderen Verunreinigungen

500 zł

4.4. Haltestelle über 2 Stunden bei Busausfall (für jede nächste Stunde)

100 zł

4.5. Verlängerung des Anhaltens für die ersten 15 Minuten (in regulärer Zeit)

15 zł

4.6. Verlängerung des Anhaltens (über die in Punkt 4.5 angegebene Zeit) – jeweils 10 min begonnen: a) wenn der Beförderer keinen anderen Beförderer blockiert, b) wenn der Beförderer einen anderen Beförderer blockiert,

a) 40 zł b) 80 zł

4.7. Touristische oder gelegentliche Einfahrt mit unterschriebenem Vertrag, ohne vorherige Vereinbarung mit dem Fahrdienstleiter

100 zł

Die Bestimmungen
des Busbahnhofs Posen Main

Die Bestimmungen des Busbahnhofs Poznań Główny, gültig ab 01.03.2023, angenommen durch Beschluss Nr. 3/2023 vom 02.02.2023 des Vorstands der Gesellschaft Zarząd Komunalnych Zasobów Lokalnych Sp. z o.o. (inkl. Gebührenindexierung ab 01.03.2024)

Laden Sie die Bestimmungen - Polnische Version (PDF)

Verantwortlichkeiten

Der Busbahnhof/ Fahrdienstleiter haftet nicht für die fehlende Benachrichtigung
über eine Verspätung oder Stornierung des Kurses durch den Beförderer.

Der Busbahnhof ist nicht verantwortlich für Gegenstände oder Gepäck,
die Passagiere in Bussen zurücklassen.

Der Busbahnhof ist nicht verantwortlich für Gepäck,
das am Bahnhof unbeaufsichtigt gelassen wird.

Der Busbahnhof ist nicht verantwortlich für Pakete,
die von Beförderern transportiert werden.

Der Busbahnhof ist nicht verantwortlich für Passagiere,
die von Beförderern verlassen werden.

Meldung von Einfahrten, Verspätungen, Pannen
und Stornierungen

Kontakt zum Fahrdienstleiter Telefon geöffnet von 6 bis 22 Uhr

Drucksachen zum Download

Einfahrtskarten für Beförderer
mit unterschriebenem Vertrag - Polnische Version (1001KB, DOCX)

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Einfahrtskarten für Beförderer,
die keinen unterschriebenen Vertrag haben - Polnische Version (1001KB, DOCX)

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